Ausbildung für das Arbeiten mit PSAgA für Teilnehmende unter 18 Jahren

Ausbildung für das Arbeiten mit PSAgA für Teilnehmende unter 18 Jahren

Jugendlichen unter 18 Jahren ist es nicht erlaubt, Arbeiten im Anseilschutz auszuführen.
Ausgenommen sind Jugendliche in Berufsausbildung mit definierter Ausnahme in der betreffenden Bildungsverordnung.

Die Bildungspläne sämtlicher Berufslehren finden sich hier im Berufsverzeichnis des SBFI.
Im Anhang 2 des Bildungsplans "Begleitende Massnahmen" muss unter den Ausnahmen vom Verbot der gefährlichen Arbeiten die "Arbeiten mit Absturzgefahr", "Arbeit in der Höhe mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz" oder kurz "PSA gegen Absturz" explizit aufgeführt sein.

Wenn diese Ausnahme im Bildungsplan aufgeführt ist, braucht es keine Ausnahmebewilligung des SECO. Sie können Ihre Lernenden definitiv zu einer PSAgA Schulung anmelden.

Bitte geben Sie uns bei der Anmeldung Bescheid, dass Sie den Bildungsplan überprüft haben und die Anmeldung somit gültig ist.

Falls die Ausbildung zu PSAgA nicht im Bildungsplan unter den Ausnahmen aufgeführt ist, Ihre Lernenden jedoch im Anseilschutz arbeiten müssen, dann muss das SECO die Ausbildung bestätigen. Bitte reichen Sie per Mail an abea@seco.admin.ch ein Gesuch ein.

Die Nachricht muss folgende Punkte enthalten:

  1. Unterzeichneter Lehrvertrag
  2. Provisorische Anmeldebestätigung zum PSAgA Kurs
  3. Ausführliche Begründung, weshalb PSAgA für Ihre Lernenden «unentbehrlich zur Erreichung der Ziele der beruflichen Grundbildung ist».

Bitte schicken Sie uns die Bestätigung des SECO, damit die Anmeldung gültig ist.